Wann braucht man eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung im Saarland + Regeln je nach Gemeinde

In Saarland darf man eine Terrassenüberdachung oft ohne Baugenehmigung bauen. Laut der Landesbauordnung ist das Vorhaben verfahrensfrei, solange die Fläche nicht mehr als 36 Quadratmeter beträgt und das Dach maximal 3 Meter tief ist. Eine wichtige Grundregel ist dabei, dass man einen Abstand von mindestens 3 Metern zur Grenze des Nachbarn einhalten muss.

Trotz dieser Erleichterung gibt es einige Punkte, die man beachten sollte. Zuerst lohnt sich ein Blick in den Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde, da Kommunen eigene Vorschriften festlegen können. Man sollte sich also vorab informieren, ob das Projekt an diesem speziellen Standort zulässig ist. Beim Grenzabstand gibt es bei Reihenhäusern oder bei einer geplanten Bebauung direkt an der Grenze oft Ausnahmen, für die man die Zustimmung der Nachbarn oder der Baubehörde braucht.

In Sachen Sicherheit muss die Konstruktion stabil sein und den Brandschutzvorgaben entsprechen. Zudem darf kein Wasser oder Schnee auf das Grundstück des Nachbarn abgeleitet werden. Falls das Haus unter Denkmalschutz steht oder sich in einer Naturschutzzone befindet, sind die Regeln meist strenger und eine Genehmigung ist oft doch nötig. Ein besonderer Punkt im Saarland ist der Altbergbau. In Städten wie Saarbrücken oder Neunkirchen muss manchmal zusätzlich geprüft werden, ob es durch frühere Stollen Probleme geben könnte.

Falls die geplante Überdachung größer als 36 Quadratmeter wird oder tiefer als 3 Meter in den Garten ragt, muss man bei der örtlichen Baubehörde einen vereinfachten Bauantrag stellen.

Bauantrag Terrassenüberdachung Saarland Unterlagen

Wenn man einen Bauantrag beim zuständigen Amt im Landkreis oder in der Stadt einreicht, braucht man normalerweise eine Reihe von festen Unterlagen. Zuerst ist da das ausgefüllte Antragsformular, das man unterschreiben muss. Dazu kommt ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1 zu 500. Darauf müssen das Grundstück, die geplante Überdachung und alle Abstände zu den Grenzen genau zu sehen sein. Auch Bauzeichnungen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1 zu 100 sind nötig, die meistens ein Fachmann anfertigt. In einer Baubeschreibung listet man auf, welche Materialien verwendet werden und wie alles genau ausgeführt wird. Ein wichtiger Punkt ist der Standsicherheitsnachweis, also die Statik, die meistens vom Hersteller oder einem Statiker kommt. Je nach Fall braucht das Amt auch Berechnungen zur bebauten oder befestigten Fläche auf dem Grundstück. Es ist wichtig, diese Dokumente vor dem Baubeginn einzureichen und erst anzufangen, wenn die schriftliche Genehmigung wirklich da ist. Man sollte zudem immer das örtliche Baurecht im Blick haben, zum Beispiel den Bebauungsplan der Gemeinde. Selbst wenn ein Projekt eigentlich genehmigungsfrei wäre, muss es trotzdem zu diesen Vorgaben passen, damit es später keine Probleme gibt.

Wir haben in einem anderen Artikel ausführlich erklärt, wie man eine Baugenehmigung im Saarland bekommt. Lesen Sie sie unter diesem Link: https://www.saarpfalz-ueberdachungen.de/blog/baugenehmigung-saarland

Besondere Fälle

Terrassenüberdachung Denkmalschutz Saarland

Wer im Saarland eine Terrasse an einem denkmalgeschützten Haus überdachen möchte, braucht dafür immer eine Genehmigung vom Denkmalschutz. Normalerweise sind Terrassendächer bis zu einer Fläche von 36 Quadratmetern und einer Tiefe von 3 Metern zwar genehmigungsfrei, aber bei Denkmalen gilt diese Regelung der Landesbauordnung nicht. Die Überdachung muss optisch genau zum historischen Stil des Gebäudes passen.

Den nötigen Antrag stellt man bei der unteren Denkmalschutzbehörde der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in manchen Fällen auch direkt beim Landesdenkmalamt. Bei der Planung kommt es vor allem auf die Details an. Die Materialien und Farben müssen zum Haus passen. Oft bedeutet das, dass man eher schmale Profile aus Stahl oder Holz nutzen sollte anstatt wuchtiger Konstruktionen aus Aluminium.

Es kann sich zudem lohnen, nach Zuschüssen zu fragen, da solche Maßnahmen unter Umständen gefördert werden. Wer Hilfe bei der fachgerechten Planung braucht, kann sich für eine Beratung an die HWK Saarland im Bereich Denkmalpflege wenden.

Terrassenüberdachung Bebauungsplan Saarland

Der Bebauungsplan der eigenen Gemeinde ist entscheidend, da dieser oft strengere Regeln aufstellt. Er legt zum Beispiel über die Grundflächenzahl fest, wie viel Fläche auf dem Grundstück insgesamt bebaut werden darf und wo genau das Baufenster liegt. Auch Details wie die Dachform oder bestimmte Materialien können dort vorgeschrieben sein. Wenn man näher an die Grenze bauen will als erlaubt, braucht man in der Regel eine Baulast oder zumindest das schriftliche Einverständnis der Nachbarn.

Grenzbebauung Terrassenüberdachung Saarland

Beim Bauen direkt an der Grundstücksgrenze muss man im Saarland ein paar wichtige Punkte beachten, die in der Landesbauordnung festgelegt sind. Normalerweise ist ein Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück vorgeschrieben. Wenn man diesen Abstand unterschreitet, spricht man von Grenzbebauung, für die bestimmte Regeln gelten.

So darf die Wandhöhe an der Grenze im Durchschnitt nicht höher als 3 Meter sein. Außerdem darf die Bebauung an einer einzelnen Grenze insgesamt nicht länger als 15 Meter sein. Dieser Wert gilt für die gesamte Grenze – falls dort also schon ein Schuppen oder ein Carport steht, zählen diese Meter mit. Wenn eine Überdachung direkt auf der Grenze steht, muss sie zudem stabil sein und die Brandschutzregeln erfüllen.

Es reicht jedoch nicht, nur auf die Landesbauordnung zu schauen. Man sollte auch den Bebauungsplan der Gemeinde prüfen, da dieser zum Beispiel bestimmte Dachformen oder Höhen vorschreiben kann, die strenger sind. Auch lokale Satzungen, etwa zum Denkmalschutz oder für Bergbaugebiete, können eine Rolle spielen.

Auch wenn für das Projekt keine förmliche Genehmigung nötig ist, trägt man als Bauherr die Verantwortung dafür, dass alle Regeln eingehalten werden. Ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn vorab hilft zudem oft, späteren Ärger zu vermeiden.

Zuständige Bauämter und Besonderheiten in den wichtigsten Städten des Saarlandes

Saarbrücken

Für Bauvorhaben in Saarbrücken ist je nach Lage des Grundstücks entweder die Bauaufsicht der Landeshauptstadt oder die Untere Bauaufsicht des Regionalverbandes zuständig.

Bauaufsicht Saarbrücken

Besonders in der Innenstadt, in St. Johann oder Alt-Saarbrücken können denkmalgeschützte Gebäude oder Erhaltungssatzungen zusätzliche Anforderungen an eine Terrassenüberdachung stellen. Vor allem bei Häusern in historischen Straßenzügen sollte vor Baubeginn eine kurze Abstimmung mit dem Bauamt erfolgen.

Saarlouis

Untere Bauaufsichtsbehörde Saarlouis

  • Adresse: Großer Markt 1, 66740 Saarlouis

  • Telefon: 06831 443-269 oder 06831 443-268

  • E-Mail: uba@saarlouis.de

Saarlouis ist eine historische Festungsstadt. In Bereichen der ehemaligen Vauban-Festungsanlagen oder in denkmalgeschützten Bereichen können zusätzliche Vorgaben zur Gestaltung gelten. Auch Bebauungspläne können Dachformen oder Abstände regeln.

Homburg

Für Bauvorhaben ist die Bauaufsicht der Kreis- und Universitätsstadt Homburg beziehungsweise der Saarpfalz-Kreis zuständig.

  • Rathaus: Am Forum 5, 66424 Homburg

  • Telefon: 06841 101-0

In einigen Ortsteilen gelten Bebauungspläne mit Vorgaben zur Bebauung. Bei Grundstücken in historischen Bereichen oder in der Nähe denkmalgeschützter Gebäude empfiehlt sich eine Voranfrage.

Völklingen

Völklingen gehört zum Regionalverband Saarbrücken.

Zuständig ist die Untere Bauaufsicht des Regionalverbandes Saarbrücken.

Die Stadt ist vor allem durch das UNESCO-Weltkulturerbe Völklinger Hütte geprägt. Für Grundstücke im Umfeld denkmalgeschützter Bereiche können zusätzliche Anforderungen an Bauvorhaben gelten.

Neunkirchen

Für Bauvorhaben ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landkreises beziehungsweise der Stadt Ansprechpartner.

In einigen Stadtteilen bestehen Bebauungspläne mit Vorgaben zu Grenzabständen oder überbaubaren Grundstücksflächen. Eine kurze Prüfung vor Baubeginn spart häufig Zeit und Kosten.

St. Ingbert

Auch in St. Ingbert gelten grundsätzlich die Vorschriften der Landesbauordnung.

Zusätzlich können örtliche Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen Einfluss auf Größe, Position oder Gestaltung einer Terrassenüberdachung haben.

Merzig

In Merzig sollten Bauherren vor allem prüfen, ob für ihr Grundstück ein Bebauungsplan besteht.

Gerade in neueren Wohngebieten enthalten Bebauungspläne häufig Vorgaben zu Dachformen, Grenzabständen oder überbaubaren Flächen.

St. Wendel

In St. Wendel gelten die landesweiten Vorschriften der Landesbauordnung.

Bei Grundstücken innerhalb historischer Ortskerne oder in der Nähe denkmalgeschützter Gebäude kann eine zusätzliche Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde sinnvoll sein.

In einer kostenlosen Fachberatung zeigen wir Ihnen gerne, was bei Ihrem Fall die rechtlichen Vorlagen sind und beraten Sie über Ihre Optionen. Garantiert ohne Spießer-Mentalität. Tragen Sie sich einfach hier ein: https://www.saarpfalz-ueberdachungen.de/beratungsgesprach

Weiter
Weiter

Wie man eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung im Saarland bekommt